Traversen für die Veranstaltungstechnik
Institut für angewandte Veranstaltungstechnik
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VPLT SR2.0 und der D8 Plus Kettenzug

 

VPLT

ist der Verband für professionelle Licht und Tontechnik e.V.. Zusammenschluß der führenden Hersteller, Vertriebe und Dienstleister (Interessenvertretung). Stimmberechtigt sind nur ordentliche Mitglieder. Ordentliche Mitglieder können nur in Deutschland ansässige Firmen werden, die noch weitere Kriterien zu erfüllen haben. (Gem. vorl. Satzung)

 

SR2.0

Schrift mit dem Ziel ein sicherheitstechnisches Niveau von Elektrokettenzüge in der Veranstaltungstechnik zu gewährleisten

Stand 04. Oktober 2004

Rechtliche Grundlage

In der Veranstaltungstechnik gilt die BGV C1, eine Unfallverhütungsvorschrift im Sinne § 15 des Siebten Buch Sozialgesetzbuch und erreicht damit Gesetzescharakter.

Bewegt sich keine Person unter der Last und wird lediglich beim Auf- und Abbau von Tragkonstruktionen (Ground Supports, Pre- Riggs, PA-Cluster etc.) gearbeitet (Last am Motor einhängen – hochfahren – Last sichern – Motor entlasten /„Tothängen“), erlaubt die BGV C1 ausnahmsweise die Anwendung der BGV D8 für Hebezeuge, welche mann dann aber vollständig entlasten muss (Tothängen) bevor Personen unter die Last treten dürfen.

Bewegen sich jedoch Personen unter der Last und man will sich das zeitaufwendige „Tothängen“ ersparen, kommen Motore nach BGV C1 zum Einsatz. Dies gilt auch für den Fall wenn die Last über Personen bewegt wird. Die BGV differenziert mit Ihrer Durchführungsanweisung SP 25.1/2-1 verschiedene Lastfälle. Zur Zeit verweist die BGV C1 oder Sp 25.1/2-1 auf die DIN 56925 Punktzüge, welche aber von der DIN 56950 "Maschinentechnische Einrichtungen, sicherheitstechnische Anforderungen" abgelöst wurde.

Die SR2.0 ist ein Schrift die vom Verein VPLT herausgegeben wird. Weder die BGV C1 noch Ihre Durchführungsanweisungen verweisen auf die SR2.0. Damit besteht eine Anwendung wie auch unter Gewichtung der Vorschriften beschrieben auf freiwilliger Basis. Der Betreiber hat dem Unfallversicherer den Nachweis zu führen, daß er mit einer ebenso sicheren Lösung das geforderte Schutzziel der BGV C1 erreicht hat. Die Beweislast kehrt sich bei Haftungsfragen also um. Die Verantwortung liegt noch gewichtiger beim Betreiber.

Primäre Ziel der SR2.0

Das primäre Ziel der SR2.0 ist Wege aufzuzeigen, um bei Einsatz von D8 Motorkettenzügen das anschließende Tothängen zu ersparen. Dazu soll unter anderen ein BGV D8 Motor soweit hochgerüstet werden das er im Stillstand die Last sicher trägt, statt einen, für diesen Lastfall der von der VBG vorgesehenen, BGV C1 Motor einzusetzen.

Um einen BGV D8 Motor mit Zusatzausrüstung unterscheiden zu können nennt man Ihn D8 Plus.

 

SR2.0 im Detail

Im folgenden sollen jene Stellen der SR2.0 betrachtet werden, die einer besonderen Beachtung verdienen und dem Betreiber ein erhöhtes Augenmerk abverlangen.

 

1.

Seite 7 Tabelle Einsatz und Zugtyp.

Hier wird pauschal unter Szenische Bewegung die Anwesenheit von Personen unter der Last beim C1 Zug als zulässig definiert. Jedoch ob Personen sich unter einen BGV C1 Zug aufhalten dürfen, hängt im wesentlichen von dem Lastfall und den Zusatzausstattungen des BGV C1 Zuges ab.

Es ist unbedingt die Lastfallmatrix anzuwenden.

 

2.

Auf Seite 7 vorletzter Absatz steht, daß in Veranstaltungsstätten dauerhafte installierte Anlagen nach BGV C1 ausgestattet sein müssen wegen der zu erwartenden Gefährdung. Folglich ist der Geltungsbereich der SR2.0 ausschließlich der weniger gefährdende Betrieb bei Touring und Rental.

Weiterhin ist die Definition dauerhaft installierte Anlage sehr dehn- und interpretierbar.

3.

Seite 9 Tabelle Anforderung und Zugtyp kehrt die Rheinfolge der sicheren Bauelemente um. In der Din 56925 wird das dynamisch selbsthemmende Getriebe zum Schutz vor unbeabsichtigte gefahrbringenden Bewegungen vorangestellt. In der SR2.0 wird das dynamisch selbsthemmende Getriebe als "Alternativ" eingestuft.

 

4.

Seite 9 Tabelle Anforderung und Zugtyp zur Fußnote 3: Rutschkupplung ist zulässig, wenn sie sich im stromlosen Zustand nicht im Kraftfluss befindet.

Es ist bekannt, daß auch BGV C1 Züge mit Rutschkupplung im sicherheitsrelevanten Kraftfluss zugelassen wurden, wenn diese einen höheren Ansprechwert aufweisen, als die Überlast-Überwachung. Man begründet dies, daß beim Ausfall der Überlastüberwachung die Rutschkupplung einen Kettenabriss verhindern kann.

 

5.

Seite 11 Überlastabschaltung, Überlastüberwachung

Besondere Lastfälle ..... erfordern den Einsatz einer Lastmessung.

Da hier nicht definiert wird, welche Konsequenzen aus den gemessenen Lastwerten zu ziehen sind, ist verstärkt der Betreiber in der Verantwortung. Er hat geeignete Maßnahmen und zu ergreifen um ein sicherer Betrieb zu gewährleisten.

Bei konsequenter Umsetzung dieser Anforderung, wird mann feststellen, dass nun ein Unterschied zweischen D8 Pus und BGV C1 Zügen, die nach Lastfallmatrix diese Anforderung auch erfüllen in preislicher Hinsicht kaum vorhanden ist.

6.

Seite 13 Kennzeichnung

Die Symbole Dreieck, Quadrat und Kreis werden in der DIN 15560 für 1KW, 2KW und 5KW Leistung definiert. Dies könnte zur Verwechselungen von Zugleistung mit Zugtypen führen.

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7.

Seite 23 Prüfungen

D8 Plus Kettenzüge, genügt die Prüfung von einem Sachkundigen.

Die Sachverständigenprüfung ist nur für BGV C1 Kettenzügen vorgesehen.

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