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Andere Themen zu Dokumentation
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Zur Konformitätserklärung sind bereits sehr viel Literatur auf dem Markt. Das Thema füllt selbst sehr dicke Bücher ohne Probleme. Deshalb ist hier nur das notwendigste angeführt. Es ist also vielmehr der Benutzer in der Pflicht in der Konformitätserklärung nachzulesen ob die von Ihm gewünschten Normen auch zur Anwendung kommen. Wenn jemand die VDE 100 abgibt, bedeutet das ja nicht das das das "Stativ" auch DIN 15560-27 entspricht. Er hat zwar eine Erklärung beigelegt, aber in dieser Erklärung sind für das Produkt nicht die entscheidenden Regeln. |
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Maschinenrichtlinie (95/16/EG), Neufassung 17.Mai 2006 |
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| Firmenname
und vollständige Anschrift Anhang 2, 1. |
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| Name
Anschrift von Person die bevollmächtigt ist Anhang 2, 2. |
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| Bezeichnung, Typ, Sernr. Anhang 2, 3. | |
| Text: Hiermit erklären wir, dass die Bauart des nachfolgend bezeichneten Scheinwerfers in der von uns in den Verkehr gebrachten Ausführung der unten genannten einschlägigen EG-Richtlinien entspricht. Durch nicht mit uns abgestimmte Änderungen verliert diese Erklärung ihre Gültigkeit. |
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| Angewandten
Normen Anhang 2, 7. |
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| Ort
und Datum der Erklärung Anhang 2, 9. |
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Vielen Dank
für Ihr Interesse, © Herbert Bernstädt |