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Wissenstransfer Veranstaltungstechnik


CE-Zeichen (Konformitätserklärung)


Zur Konformitätserklärung sind bereits sehr viel Literatur auf dem Markt. Das Thema füllt selbst sehr dicke Bücher ohne Probleme. Deshalb ist hier nur das notwendigste angeführt.


Nach  

Maschinenrichtlinie (95/16/EG), Neufassung 17.Mai 2006

sind folgende Standards anzugeben:



Firmenname und vollständige Anschrift, Anhang 2, 1.


Name Anschrift von Person die bevollmächtigt ist, Anhang 2, 2.


Bezeichnung, Typ, Sernr. Anhang 2, 3.


Text:
Hiermit erklären wir, dass die Bauart des nachfolgend bezeichneten Scheinwerfers in der von uns in den Verkehr gebrachten Ausführung der unten genannten einschlägigen EG-Richtlinien entspricht.
Durch nicht mit uns abgestimmte Änderungen verliert diese Erklärung ihre Gültigkeit.


Angewandten Normen Anhang 2, 7.

(Und hier liegt der Hase im Pfeffer... Es ist der Benutzer in der Pflicht in der Konformitätserklärung nachzulesen ob die von Ihm gewünschten Normen auch zur Anwendung kommen.

Wenn jemand die VDE 100 abgibt, bedeutet das ja nicht das das das "Stativ" auch DIN 15560-27 entspricht. Er hat zwar eine Erklärung beigelegt, aber in dieser Erklärung sind für das Produkt nicht die entscheidenden Regeln angegeben.... Der Hersteller oder Importeur erklärt nur das er die aufgelisteten Normen erfüllt.)



Ort und Datum der Erklärung, Anhang 2, 9.


Die Konformitätserklärung ist mind. 10 Jahre aufzubewahren



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