Lichtlein liest in den Regeln der Technik
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Infos zur Lichttechnik von Herbert Bernstädt

Wissenstransfer Veranstaltungstechnik

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Themen dazu:

Regeln der Technik

Für einen sicheren Betrieb ist die Kenntnis und Umsetzung der technischen Regeln notwendig.
Jedoch -

Wo kann man sie nachlesen? bzw.

wo bekommt man die technischen Regeln her?

    (Ausgesuchte stehen weiter
     
unten zum download bereit)

VBG und die BGI

Einer der wichtigesten Organisationen für das Sicherstellen für möglichst Gefahr-freies Arbeiten sind die Berufsgenossenschaften.

Die Berufsgenossenschaften (BG) muss bei Arbeitsunfällen Sorge tragen, daß der Arbeitnehmer nach einem Unfall wieder zu dem Zustand hergestellt wird, wie vor dem Unfall. Deshalb sind diese Rehamassnahmen so langwierig und kostspielig. Deshalb auch das Intresse der Genossenschaft, die diese Kosten tragen muss, das möglichst nichts passiert.

Dazu hat der Gesetzgeber den Berufsgenossenschaft entsprechende Gewalt eingeräumt:

Aus dem §15 Abs. 1 Nr. 1 Siebtes Buch Sozialgesetzbuch heraus wird bestimmt:
Die Unfallversicherungsträger erlassen als autonomisches Recht Unfallverhütungsvorschriften.


Damit erhalten die Unfallverhütungsvorschriften (UVV) oder Gemeinde Unfall Versicherung (GUV) wie die BGV C1 den Charakter von Gesetzen.

VBG
Verwaltungs-
Berufs-
Genossenschaft

Da Verordnungen bzw. Gesetze sehr lange Zeit zur Formulierung benötigen, aber der technische Wandel so schnell ist, wird im Gesetz das Ziel vorgegeben, aber nicht genau definiert, wie man das Ziel erreicht.

Deshalb erstellen die Unfallversicherer (UV) zu den Unfall Verhütungs Vorschriften (UVV) Durchführungsanweisungen (SP Schriften) bzw.  Informationsschriften (BGI).

Durchführungsanweisungen, früher auch Präventiv Schriften (SP),
geben vornehmlich an, wie die in den Unfallverhütungsvorschriften normierten Schutzziele erreicht werden können.  Sie schliessen andere, mindesten ebenso sichere Lösungen nicht aus.

Jedoch kehrt, im Falle eines Falles, sich dann die Beweispflicht um. Mann muss nachweisen, warum der eigen eingeschlagene Weg genauso so Sicher war.

Die Finanzierung der VBG erfolgt zum Grossteil über die Pflichtbeiträge der Unternehmen. Deshalb sind die Informationen meist kostenlos erhältlich, aber auch weil es im Intresse der BG ist das kein Kosten verursachender Unfall eintritt.

BGI
Berufs-
Genossenschafts-Information

Download

Welche treffen auf mich zu?

Nach welchen Regeln richte ich mich wenn es unterschiedliche Aussagen in verschiedenen Quellen gibt.

Zunächst wollen wir die Frage Beantworten wo man die technischen Regeln, Verordnungen, Gesetze und Informationsschriften die man für unsere Arbeit benötigt erhalten kann:

Zuerst geht man auf die Homepage der VBG: www.vbg.de
Dann gibt man unter dem Suchen-Symbol (Lupe) in der oberersten Zeile den Begriff BGV C1 ein.

Dann kann man seine Suche weiter einschränken indem man bei den Filter [Branche oder Thema] Bühnen und Studios auswählt.
Damit erhält man den zugang zu den VBG Verordnungen und Informationsschriften wie auch Checklisten der VBG, die für uns am meisten interessant sind.  

DIN-Normen dagegen stehen jederman zur Anwendung frei. Das heisst, man kann sie anwenden, muss es aber nicht. DIN-Normen werden verbindlich durch Bezugnahme, z.B. in einem Vertrag zwischen privaten Parteien oder wenn in Gesetzen und Verordnungen auf diese DIN Verwiesen wird. Der Vorteil der Einzelvertraglich vereinbarten Verbindlichkeit von Normen liegt darin, dass sich Rechtsstreitigkeiten von vornherein vermeiden lassen, weil die Norm eindeutige Festlegung sind. Die Bezugnahme in Gesetzen und Verordnungen entlastet den Staat und die Bürger von rechtlichen Detailregelungen.


Ein Unterschied von DIN-Normen zu den Durchführungsanweisungen der UVV ist auch, dass im Gegensatz zu den Durchführungsanweisungen eine Ausführung nach DIN die Erfüllung des Schutzzieles dem UV nachgewiesen werden muss.

DIN
Normen



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Der DIN ist ein eingetragener Verein, und muss seine Arbeit unter anderem durch den Verkauf der Schriften finanzieren. Auch das Erstellen von DIN-Normen kann auf betreiben Einzelner, Gruppen vorrangetrieben werden, welche zur Erstellung einer DIN Norm dieses auch Finanziell unterstützen müssen.


Folglich kann man DIN Vorschriften nicht frei aus dem Web saugen, sondern muss sie käuflich erwerben. Die extrem hohen Kosten der Schriften ist auch ein Grund, weshalb das stille Post Prinzip auch bei den Regeln der Technik verbreitet ist, er kennt jemand der Hat gelesen das in der DIN das und das Steht. Man selber hat aber keine DIN zur Hand um es zu überprüfen.  

Bezug

Zuerst geht man auf die Homepage des Beuth Verlag VBG: www.beuth.de
Dann gibt man unter dem Suchen-Symbol (Lupe) in der oberersten Zeile den Begriff z.B. Der DIN „56927“ ein.


Gibt man unter dem Suchen-Symbol (Lupe) in der oberersten Zeile den Begriff Veranstaltungstechnik ein, dann wird einem ein Buch vorgestellt, das die wichtigsten Normen in einem Sammelband beinhaltet und gegenüber den Kosten der Einzelnormen ein echtes Schnäppchen ist.

Kostengünstige Alternative zur Einzelnorm

die  Taschenbücher

Weiterhin gibt es vom DIN auch Taschenbücher für folgende Gefache:

DIN-(VDE)-Taschenbücher 342

Band 1:Bühnenbetrieb

Band 2: Beleuchtung, Tontechnik, AV-Medien

Band 3: Bühnenmaschinerie

Band 4: Tragmittel

Band 5: Sicherheitstechnik

Jeder einzelne Band enthält in sich abgeschlossene Normensammlungen.

Was zunächst ein Vorstoß eines einzelnen Verbandes war, hat nun eine neue Qualität erfahren. Es haben sich vier Verbände zusammengeschlossen um gemeinsam mit der BGV (DGUV) und dem Arbeitskreis der Sicherheitsingenieure von ARD.ZDF medienakademie, ARTE, BR, Bavaria, DR, DW, HR, IRT, MDR, NDR, ORF, RB, RBB, RBT, RTL, SF, SR, Studio Hamburg, SWR, WDR und ZDF die für den Veranstaltungstechniker leichter verständlicheren Anweisungen erarbeitet.

Natürlich steht dabei auch im hintergrund, das Ausbildungsbetriebe eine zugeschnittene Klassifikation für bestimmte Bereiche erhalten, und dementsprechend Kurze zum Erreichen dieses Bildungsstandes anzubieten.

Schriften von Berufsverbänden

Dachverband
IGVW
Intressengemeinschaft Veranstaltungswirtschaft
DTHG
Deutsche Theatertechnische Gesellschaft
VPLT
Verband für professionelle Licht und Tontechnik
EVVC
Europäischer Verband der Veranstaltungs-Centren
FAMAB
Verband Direkte Wirtschafts-kommunikation

Die Schriften der Verbände findet man oft auf den Seiten der Verbände selbst.

Auch bei der BGV findet man die Schriften zum Download, wie oben bereits beschrieben.

Hier exemplarisch am Beispiel des Dachverbandes IGVW:


Download

Kostenfreie Möglichkeit

und
Einspruch-Mitarbeit

Weitere Verordnungen die Beachtet werden müssen, insbesondere wenn man auch den Bestuhlungspläne für das Event erstellen muss sind die Ländereigenen Versammungsstätten- Verordnungen oder Richtlinien. Jedes Bundesland hat seine Eigne, oder richtet sich bzw. Bezieht sich auf ein Grundsatzpapier der Muster-Versammlungsstätten-Verordnung.


Bauordnung
Muster
Versammlungs stätten-Verordnung

Downoad Musterstättenverordnung hier

In der Musterstättenverordnung bzw. Versammlungsstätten-Richtlinie findet man die Regelung über:
Flucht und Rettungswege, Bestuhlung, Gänge, Abschrankungen, Geländer, Absturzsicherung, Sicherheitsbeleuchtung, Regieräume, Alamierungsanlagen, Brandsicherheitswache, wellenbrecher, Lagerung der Requisiten, Ausstattung bezüglich Brandverhalten, Rauchen, Pyrotechnische, Laser, Verantwortliche …


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BGV C1 - Unfallverhütungsvorschrift für Veranstaltungs- und Produktionsstätten

In der Berufsgenossenschaft Verordnung C1 findet man die allgemeine Vorschrift über:


Download
Zusammen-fassung
der wichtigsten Regeln

GUV-G-912 - Prüfung Maschinentechnischer Einrichtungen      

Für die einzelne Länder findet man z.B. bei der DTHG Website unter dem Menüpunkt Verordnung die einzelne Versammlungsstättenrichtlinie für das jeweilige Bundesland.

Standsicherheit und Tragfähigkeit,

Sichere Begehbarkeit,

Absturzsicherung,

Absturzsicherung,

Schutz vor herabfallende Gegenstände

Gegen unbeabsichtigte Bewegung

Tragmittel und Anschlagmittel

Bewegte Einrichtung

Werkstätten

Lagerräume

Orchestergraben, Probenräume…

Leitung und Aufsicht

Unterweisung

Persönliche Schutzausrüstung

Gefährliche Szenische Darstellung

Artistische Darbietung

Lagern-, Umgang mit Gegenständen

Maschinentechnische Einrichtungen

Schusswaffen und Pyrotechnik

Tiere


Prüfung vor der ersten Inbetriebnahme

Wiederkehrende Prüfung

Sachverständige




Beleuchtungsbrücken, Beleuchtungs- und Oberlichtzüge, Dekorationszüge (hand- und kraft -betrieben), Portalbrücken, Versenkeinrichtungen, Drehbühnen und -scheiben, Kraftbewegte Dekorationselemente, bewegliche Podien und Teile des Bühnenbodens, Bühnenwagen, Flugwerke (Flugeinrichtungen), kraftbetriebene Beleuchtungsmasten, Beleuchtungstürme, Bildwände (hand- und kraftbetrieben), Horizontanlagen

Elektrokettenzüge, Punktzüge, Kamerakrane, Seilkameras, Leuchtenhänger

Stative, bewegliche Montagestege, Schutzvorhäng, Rauchabzugseinrichtungen

BGI 810-5    - Besondere szenische Effekte (Nebel, Schnee, Pyro…   )  

BGV B2        - Laserstrahlung (Allgem. Industrie)

BGV D8        - Winden-Hub-und-Zuggeräte (Kettenzüge allgem. Industrie…   )  

BGI 810-3     - Lasten-über-Personen (Sicherungsseil, Rundschlingen                          Anschlagsmittel, Lastaufnahmemittel, Drahtseile, Anschlagsmittel   )  

BGV A3        - Elektrische-Anlagen-und-Betriebsmittel  (Allgem. Industrie)

BGI 810-4     - Scheinwerfer (Tageslichtscheinwerfer, UV-Strahlung, LED, Blendung)  

BGI 810        - Leitfaden (Rundum zur Veranstaltungstechnik (VA))  

BGI 813        - Prüfung elektrischer Anlagen und Geräte

BGI 812        - Pyrotechnik Nebel Effekte

BGI 810-6     - Brandschutz im Dekorationsbau

SQ Schriften der Verbände

SP P1            - Traversen

SP P2            - Elektrokettenzüge

SP Q1            - Elektrofachkraft

SP P4            - Mobiele elektrische Anlagen

SP Q2            - Rigging

EU Richtlinie

Photobiologische Sicherheit

Solange eine DIN-Norm in dem Stadium des Entwurfes ist, kann man bzw. Sollte man diese prüfen und gegebenfalls seine Einsprüche dagegen geltend machen.

Dazu kann man den Normentwurf kostenfrei von der Dinhompage beziehen, nachdem man sich angemeldet hat.

Man findet die Entwürfe unter: www.entwuerfe.din.de